Rechte & Pflichten von Gästen und Gastgebern
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen zwei Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Zimmers oder einer Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.
2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast das Zimmer oder eine Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, das zugesagte Zimmer oder die Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, reservierte Zimmer oder Ferienwohnungen baldmöglichst anderweitig zur Vermietung anzubieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann, und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. eher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das reservierte Zimmer oder die Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig zum letzten Tag der vereinbarten Mietzeit bzw. am Tag der Abreise. Als ersparte Eigenkosten werden in der Regel in Ansatz gebracht:
40 % des Preises für Übernachtung/Vollpension
30 % des Preises für Übernachtung/ Halbpension
20 % des Preises bei Übernachtung/Frühstück
10 % des Preises für Übernachtung
5 % des Preises für eine Ferienwohnung
4. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast das bestellte Zimmer oder die Ferienwohnung ab 17 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast das Zimmer oder die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
5. Die in der Preistabelle ausgedruckten Preise gelten für eine Person pro Übernachtung bei einer ununterbrochenen Mietdauer von 5 Tagen und mehr bei Unterbringung in einem Doppelzimmer. Für Einzelzimmer oder bei kürzerer Aufenthaltsdauer kann ein Zuschlag erhoben werden. Bei Ferienwohnungen gilt der Preis für die gesamte Wohnung bei Belegung mit der vorgesehenen Personenzahl. Die angegebenen Preise entsprechen dem Stand bei Drucklegung im August 2009 und gelten als Endpreise. Maßgebend ist in jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte und bestätigte Preis. Der Verkehrsverein ist nicht Anbieter im Sinne der Preisgabenverordnung. Vertragspartner ist ausschließlich der jeweilige Vermieter.
6. Gerichtsstand ist Jever i. Oldenburg.


